Datenschutz mit Qualitätszeichen, vom EDÖB genehmigt

02. März 2022

Datenschutz und Informationssicherheit sind für archivsuisse zentrale Werte. Unsere Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass diese Werte konstant und auf hohem Niveau gelebt werden. Darum werden unsere Datenschutzmassnahmen und unser Qualitätsmanagement jedes Jahr durch eine externe und akkreditierte Prüfstelle auditiert.

Besonders stolz sind wir auf den Umstand, dass die von uns erlangten Qualitätszeichen (GoodPrivacy® 2018, VDSZ:2014 und ISO 9001:2015) dazu geführt haben, dass die archivsuisse AG vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) von der Meldepflicht bezüglich der Sammlung von Personendaten befreit wurde.

Das Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) schreibt vor, dass Datensammlungen bei denen regelmässig besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet werden, beim EDÖB angemeldet werden müssen (Art. 11a, Abs. 3).

Von dieser Meldepflicht entbunden werden nur Unternehmen und Institutionen, die periodisch nachweisen können, dass sie über eine Massnahmen- und Prozessinfrastruktur verfügen, welche die Sicherheit von Personendaten garantiert. In der Schweiz gibt es lediglich acht Firmen und Institutionen, die von der Meldepflicht befreit sind. archivsuisse ist eine davon.

Weitere Informationen zur Befreiung von der Meldepflicht durch Erwerb von Qualitätszeichen erhalten Sie auf der Website des EDÖB.